“IHRE ANWÄLTE IN SPANIEN”
WIR SETZEN UNS FÜR DAS EIN, WAS IHNEN AM WICHTIGSTEN IST
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JURISTISCHE DIENSTE
JUSTIZ
WIR BIETEN DIE MÖGLICHKEIT AN - "NO WIN NO FEE"
Wir decken alle Arten von Rechtsansprüchen ab, die auf spanischem Gebiet, einschließlich der Kanarischen und Balearischen Inseln, entstehen können.
Unabhängig davon, ob sie als Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien in Spanien wohnen oder nur zu Besuch, oder im Urlaub sind, könnten sie sich in einer Situation befinden, in der sie ihre Rechte wahrnehmen müssen, und das einfordern was ihnen nach dem Gesetz zusteht.
Unsere Anwaltskanzlei berät Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, von Zivil-, Straf-, Handels- und Verwaltungsverfahren bis hin zu internationalen Angelegenheiten, die mehrere Länder und Gerichtsbarkeiten betreffen könnten. Wir sind auf internationale Kunden spezialisiert, sowohl auf Privatpkunden als auch auf Unternehmen.
Timesharing-Verträge, die in Spanien und anderen Ländern sehr beliebt sind, waren in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Kontroversen, weil der Inhalt der Verträge und die Rechte, die die Verbraucher geltend machen können, nicht transparent waren. Die Tatsache, dass die Vertäge auch mit aggressiven Verkaufstechniken von zweifelhafter Legalität verbunden sind, die von einigen Timesharing-Unternehmen durchgeführt werden.
Das größte Problem für unsere Kunden besteht darin, dass sie an unbefristete Verträge oder Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 50 Jahren gebunden sind, was sie und ihre Familien dazu verpflichtet, für lange Zeit Unterhaltsgebühren zu zahlen; Obwohl sie diese Gebühren bezahlt haben, können sie den Ferienort oder die von ihnen gekauften Wochen nicht genießen, da sie unter das System der "floating weeks" fallen und aufgrund der hohen Belegung dieser Ferienorte (z. B. Sommer, Schulferien für Kinder usw.) nicht die Jahreszeit wählen können, zu der sie mit ihren Familien nach Spanien reisen möchten. Sommer, Schulferien der Kinder, Weihnachten, Ostern usw.). Darüber hinaus waren die Timesharing-Unternehmen gesetzlich verpflichtet, während der Rücktritts- bzw. Kündigungsfrist (14 Tage bzw. 3 Monate) kein Geld von den Kunden entgegenzunehmen, und praktisch keines von diesen Gesetzen wurden eingehalten.
Nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs Spaniens aus dem Jahr 2015 werden alle diese Verträge, die sich in einer der drei oben genannten Situationen befinden (nur einer von diesen Gründen würde ausreichen), für null und nichtig erklärt, und die von uns vertretenen Kunden können die Rückgabe dieses Betrages an fordern (unter dem Abzug der Jahre der genutzten Aufenthalte), und wenn sie diesen Betrag des Vertrags (dies geschah in den meisten Fällen) in den ersten drei Monaten gezahlt haben, können sie auch das Doppelte des gezahlten Betrags vor Gericht zurückfordernd, was in den spanischen Vorschriften als zivilrechtliche Strafe vorgesehen ist (in der Weiterentwicklung der europäischen Richtlinien).
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet und haben bereits für Tausende von Mandanten dies bezüglich gehandelt.
Wir verfügen über ein hochqualifiziertes Expertenteam für komplexe Angelegenheiten im Zusammenhang mit Klagen gegen Banken und Finanzinstitutionen (unterstützt durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs von Spanien).
Die Rechtsprodukte, die wir am häufigsten gegen Banken geltend machen, sind vor allem:
• Von unseren Kunden vor Jahren geleistete Anzahlungen für im Bau befindliche Häuser "außerhalb des Plans" (Gesetz 57/68), die aufgrund von Insolvenz, Konkurs oder Insolvenzverfahren des Bauträgers oder aufgrund von Abgabeverzögerungen seitens des Verkäufers nicht endgültig übertragen werden konnten.
• Bodenklauseln
• IRPH
• Revolvierende Karten
• Andere ähnliche Produkte, die als ungültig oder illegal angesehen werden
In unserem Team arbeitet der Anwalt (Francisco García Cerrillo), der am 26. April 2016 zusammen mit 4 anderen spanischen Anwälten vor den Gerichtshof in Luxemburg zog, um die Rückwirkung der Rückerstattungen von Hypothekenbodenklauseln zu verteidigen, und ein für die spanischen Verbraucher günstiges Urteil erwirken konnte (21. Dezember 2016), dies veränderte das Panorama des Bankrechts und die Möglichkeiten von Klagen in Spanien völlig.
Mit großem Erfolg vertreten wir mehr als 700 Mandanten gegen Banken und Finanzinstitute.
Unsere Anwaltskanzlei hat im Laufe der Jahre umfangreiche Erfahrungen bei der Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegen Bauträger und Baufirmen sowie andere am Bauprozess Beteiligte (wie Architekten, Techniker, Versicherer usw.) gesammelt, die sich jeglicher Art von Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben, die sich auf den Käufer-Verbraucher (sei es eine Einzelperson oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft) auswirkt; grundsätzlich in Bezug auf Baumängel, Zwischenfälle aller Art und versteckte Mängel. ), die irgendeine Art von Fahrlässigkeit zum Nachteil des Käufers/Verbrauchers (ob Einzelperson oder Eigentümergemeinschaft) begangen haben; grundsätzlich im Zusammenhang mit Baumängeln, Zwischenfällen aller Art und versteckten Mängeln; oder weil sie ohne die entsprechenden Lizenzen oder behördlichen Genehmigungen gebaut haben, was sich direkt auf unsere Kunden auswirkt, die ihre Ersparnisse in eine Immobilie investiert haben und die es in keiner Weise verdienen, von den am Bau ihres Hauses beteiligten Bauunternehmen so behandelt zu werden.
Wir erwirken hohe Entschädigungen gegen solvente Bauträger/Bauherren sowie gegen die Fachleute und ihre Versicherer, die in die betroffenen Bauvorhaben unserer Kunden eingegriffen haben. In den Beträgen, die wir erhalten, sind sowohl der Reparaturwert der Mängel als auch der moralische Schaden (der Stress, den die Käufer dadurch erleiden, dass ihre Wohnung nicht in gutem Zustand ist) sowie die entsprechenden gesetzlichen Zinsen enthalten.
Hierfür haben wir hervorragende externe Mitarbeiter wie Architekten, Ingenieure und Sachverständige im Allgemeinen, die objektive und professionelle Gutachten erstellen, um die Baumängel anerkennen zu können und die Entschädigung , die im Einklang mit dem Gesetz stehen, für unsere Kunden vor Gericht zu erwirken.
An solchen Ansprüchen sind oft nicht nur Bauträger und Bauunternehmen beteiligt, sondern auch deren Versicherungsgesellschaften.
Wir vertreten erfolgreich eine große Anzahl von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie private Mandanten auf "no win no fee"-Basis, d.h. unsere Mandanten müssen keine Honorare im Voraus bezahlen, da sie mit den baulichen Problemen, genug zu tun haben.
Leider ist dies häufiger der Fall, als uns lieb ist, und es kommt häufig zu Zwischenfällen und Verkehrsunfällen.
Angesichts der körperlichen und psychischen Schäden, die nur durch ärztliche und stationäre Behandlung behoben werden können, beraten wir als Anwälte die von einem Unfall Betroffenen, um die bestmögliche finanzielle Entschädigung von Versicherern und den gegnerischen Fahrern zu erhalten.
Wir raten Ihnen, unabhängig davon, wie geringfügig der Unglücksfall oder die Verletzung nach einem Verkehrsunfall sind, so schnell wie möglich ein medizinisches Zentrum oder Krankenhaus aufzusuchen.
Ohne Zweifel eine der Spezialitäten der Kanzlei, die sich hauptsächlich auf das Immobilienrecht konzentriert. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Erhebung von Anklagen gegen Bauträger/Bauunternehmer/Immobilienmakler/Vermittler/Investoren usw. wegen mutmaßlicher Straftaten wie Immobilienbetrug, und Vermögensabschöpfung usw.
Ebenso verteidigen wir im strafrechtlichen Bereich die Interessen von Unternehmern, die in betrügerische Situationen seitens anderer Unternehmen, Dritter, Partner usw. verwickelt sind. Natürlich alle mit wirtschaftlichen und strafrechtlichen Folgen.
AUSSERGERICHTLICHE ANWENDUNG
Wir verfügen über eine Abteilung welche im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert ist, und beraten Unternehmen umfassend in allen Fragen, die sich aus dem Geschäftsalltag des Unternehmens ergeben.
Unsere Erfahrung im internationalen Bereich hat dazu geführt, dass viele Unternehmen, insbesondere aus der Europäischen Union, die in Spanien tätig werden wollen, unsere Dienste in Anspruch nehmen, um sich in unserem Land niederzulassen um ihre Tätigkeit auszuüben
Wir begleiten das Unternehmen sowohl bei seiner Gründung als auch bei seinem Wachstum, und bieten eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung.
Wir beraten unsere Kunden bei jeder Art von Verträgen und begleiten sie bei deren Abwicklung, unabhängig davon, ob es sich um einen Handelsvertrag zwischen ausländischen und spanischen Unternehmen oder zwischen Privatpersonen handelt, dies natürlich in unterschiedlichen Bereichen wie:
• Vermietungen
• Kauf und Verkauf
• Immobilien-Investitionen
• Bankrecht
• Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen, etc.
Nach dem Verlust eines geliebten Menschen befindet man sich häufig in einer komplizierten rechtlichen Situation, in Bezug der verschiedene Kulturen, Länder oder Gerichtsbarkeiten. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Erbschaften aller Art in Spanien, mit einem großen Team von Notaren und Anwälten vor allem in Europa, den Vereinigten Staaten und Lateinamerika, mit denen wir zusammenarbeiten, um die notwendigen Dokumente im Herkunftsland der Familie des Verstorbenen zu legalisieren.
Das Hauptziel unserer steuerliche Beratung ist immer im Interessen unserer Kunden, die Erbschaftssteuer so weit wie möglich zu reduzieren, innerhalb des aktuellen gesetzlichen Rahmens, dies ist immer abhängig von der Region Spaniens, in der sich das Vermögen befindet, sowie die vorgesehenen Fristen, um Strafen zu vermeiden.
Es ist wichtig, die Notwendigkeit eines Testaments in Spanien in Betracht zu ziehen, damit unsere Familien die Verteilung des geerbten Vermögens ohne größere Probleme und Kopfschmerzen regeln können. Dies erfordert eine optimale rechtliche und steuerliche Planung, die nur mit guter Beratung erreicht werden kann.
Es ist von entscheidender Bedeutung, ein spanisches Testament zu errichten, wenn man in Spanien Vermögen jeglicher Art besitzt (Immobilien, Geld, Festgeld, Aktien usw.); insbesondere aufgrund einer europäischen Verordnung, der Europäischen Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012, die es Erblassern ermöglicht, bei der Bestimmung des auf ihren Nachlass anwendbaren Rechts zwischen dem Recht ihres Wohnsitzlandes und dem in ihrem Herkunftsland geltenden Recht zu wählen.
Aus all diesen Gründen ist es unabdingbar, dass die Erben in einem Testament in Spanien zuvor freiwillig benannt worden sind, um dem Willen des Erblassers zu folgen.
Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist eine sehr wichtige Entscheidung, da er nicht nur den Erwerb der Immobilie und die Zahlung von Steuern beinhaltet, sondern auch eine Änderung des Lebensstils und des Lebensprojekts der Käufer, entweder weil sie sich endgültig für einen Wohnsitz in Spanien entscheiden oder weil es sich um ein Haus handelt, in dem sie mit ihrer Familie und/oder Freunden Urlaub machen möchten.
Uns ist bewusst, dass die Käufer in ihren Herkunftsländern daran gewöhnt sind, Verkäufe zu tätigen und sich dabei sogar von Anwälten oder Notaren beraten zu lassen, deshalb raten wir ihnen, dies auch in Spanien zu tun.
Sowohl die Gesetze als auch die Kultur in Spanien unterscheiden sich von denen des Herkunftslandes des Käufers, und es macht keinen Sinn, den Kauf einer Immobilie ohne die Beratung durch qualifizierte Anwälte zu tätigen und dadurch jegliche Art von Risiko oder Problemen mit der in unserem Land getätigten Investition zu vermeiden.
Nach 24 Jahren von Beratung bei Kauf und Verkauf ist es wichtig, den Kunden von Anfang an zu helfen, bevor sie ein Dokument unterschreiben oder einen Betrag oder eine Anzahlung leisten, die sie bei einem zukünftigen Immobilienkauf rechtlich binden könnte.
Der Prozess des Kaufs und Verkaufs von Gebäuden, Immobilien, Geschäftsräumen, Wohnungsportfolios usw. als Investition ist ähnlich wie der Prozess des Kaufs und Verkaufs von Privatimmobilien.
Das Profil des Anlegers unterscheidet sich jedoch von dem des Privatkunden, und die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen und Strukturen sind völlig anders als die des Privatkunden.
Wir bieten optimale rechtliche Strukturen für Investoren an, um die Rentabilität ihres Kapitals zu maximieren. Wir erstellen einen "Maßanzug" für jede Art von Operation.
Möchte sich ein Ausländer länger als 90 Tage im spanischen Staatsgebiet aufhalten, muss er eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung beantragen, und es ist ratsam, sich bei der Bearbeitung des Antrags rechtlich beraten zu lassen.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in Einwanderungsangelegenheiten und bietet einen persönlichen und individuellen Rechtsservice und Beratung für jeden unserer Kunden an, abhängig von seiner persönlichen Situation und den familiären Umständen seiner Familie sowie dem Hauptziel seines Aufenthalts in Spanien.
Unsere Hauptaufgabe ist es, dem Antragsteller und seiner Familie zu helfen, ein neues Leben in unserem Land ohne Probleme zu starten, indem wir unsere Kunden in jeder Phase des Prozesses begleiten, Unterstützung bei den Verfahren in ihrem Herkunftsland bis hin zu ihrer Ankunft in Spanien, wobei wir alle Unterlagen des Dossiers überprüfen und dafür sorgen, dass der Prozess beschleunigt wird, und eine günstige Lösung erreicht wird.
Wir beraten Sie zu den Themen Investitionsaufenthalt ("Goldenes Visum"), gemeinnütziger Aufenthalt, Aufenthalt zur Beschäftigung oder Selbstständigkeit, TIE (Ausländerausweis), Studentenvisum usw.
Das Verfahren zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft ist ein langwieriger und mühsamer Prozess mit den Behörden, aber sobald Sie die spanische Staatsbürgerschaft erhalten haben, können Sie nicht nur in Spanien leben und arbeiten, sondern auch in jedem anderen Land der Europäischen Union.
Es ist sehr wichtig, eine sehr gute Rechtsberatung für das Verfahren zu erhalten, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Staatsbürgerschaft zu erhalten (durch Herkunft, durch Wahl, durch Wohnsitz, Verwurzelung usw.).
Unsere Kanzlei verfügt über Anwälte, die auf diese Art von Verfahren spezialisiert sind. Sie werden Ihren Fall eingehend prüfen und bestätigen, welcher Weg zur Erlangung der Staatsangehörigkeit unter Berücksichtigung Ihrer familiären und persönlichen Verhältnisse der Beste ist, um ein optimales Ergebnis bei der Lösung Ihres Falles zu gewährleisten.